Sturzprävention im Bad · § 40 Abs. 4 SGB XI

Sicher im Bad. Finanziert von der Pflegekasse.

Wir behandeln rutschige Badezimmerböden, damit pflegebedürftige Menschen sicher stehen – ohne Umbau, ohne Eigenanteil. Den kompletten Antrag bei der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.

Für Angehörige, Pflegebedürftige und Pflegedienste in Berlin und Umgebung.

bis 4.000 €Zuschuss je Maßnahme durch die Pflegekasse
0 €Eigenanteil für Sie
Pflegegrad 1–5Genügt als Voraussetzung
Das Problem

Stürze im Bad sind vermeidbar.

Nasse Fliesen sind eine der häufigsten Ursachen für schwere Stürze bei pflegebedürftigen Menschen. Ein einziger Sturz kann die Selbstständigkeit dauerhaft kosten. Unsere Anti-Rutsch-Behandlung erhöht die Trittsicherheit spürbar – die vorhandenen Fliesen bleiben erhalten, es wird nichts herausgerissen.

Für wen wir arbeiten

Zwei Wege, ein Ziel: mehr Sicherheit.

Angehörige & Pflegebedürftige

Sie sorgen sich um einen Menschen, der zu Hause sicher bleiben soll. Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab.

  • Kostenfreie Prüfung des Anspruchs
  • Kompletter Antrag bei der Pflegekasse durch uns
  • Fachgerechte Behandlung des Bodens
  • Abrechnung direkt mit der Kasse – kein Eigenanteil

Pflegedienste

Sie betreuen Menschen, die von mehr Sicherheit profitieren. Wir bieten eine transparente, rechtssichere Kooperation.

  • Echter Mehrwert für Ihre Klientinnen und Klienten
  • Kein Aufwand für Ihr Team – wir machen die Anträge
  • Klare, faire Zusammenarbeit ohne versteckte Provisionen
  • Ein Ansprechpartner für alle Fälle
Die Behandlung

Wirksam, schonend, alltagstauglich.

Mehr Trittsicherheit

Die Oberfläche wird auch nass deutlich rutschhemmender – ohne dass sie sich rau oder unangenehm anfühlt.

Kein Umbau nötig

Ihre vorhandenen Fliesen bleiben. Es wird nichts herausgerissen, kein Staub, keine Baustelle im Haus.

Schnell erledigt

Die Behandlung ist an einem Termin abgeschlossen. Das Bad ist kurz danach wieder nutzbar.

Schnellcheck: Haben Sie Anspruch?

Wählen Sie den Pflegegrad der betroffenen Person:

In wenigen Minuten geklärt, ob die Kasse zahlt.

Eine kurze Anfrage genügt. Wir prüfen den Anspruch und melden uns bei Ihnen – unverbindlich und kostenfrei.

In fünf Schritten

So läuft es ab.

Von der ersten Anfrage bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse begleiten wir den gesamten Weg. Für Sie bleibt der Aufwand minimal.

Kostenfreie Anfrage

Sie melden sich – telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir hören zu und klären die wichtigsten Fragen.

Anspruch prüfen

Wir prüfen den vorliegenden Pflegegrad und ob ein Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI in Frage kommt. Bei Pflegegrad 1–5 stehen die Chancen sehr gut.

Antrag bei der Pflegekasse

Wir erstellen den vollständigen Antrag mit allen Unterlagen und reichen ihn für Sie ein. Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir.

Behandlung durchführen

Nach der Zusage behandeln wir den Badezimmerboden fachgerecht – an einem Termin, ohne Umbau.

Abrechnung mit der Kasse

Die Kosten rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Ihr Eigenanteil: 0 €.

Kooperation für Pflegedienste

Mehr Sicherheit für Ihre Klienten – ohne Mehraufwand für Ihr Team.

Sie kennen die Menschen, die ein sicheres Bad am dringendsten brauchen. Wir übernehmen die gesamte Antrags- und Behandlungsarbeit. Transparent, rechtssicher und fair.

Die Zusammenarbeit

Klar verteilt, sauber geregelt.

Was wir übernehmen

  • Vollständige Antragstellung bei der Pflegekasse
  • Sämtlicher Schriftverkehr, auch bei Rückfragen oder Widerspruch
  • Fachgerechte Anti-Rutsch-Behandlung des Bodens
  • Direkte Abrechnung mit der Kasse

Was Ihr Pflegedienst hat

  • Ein konkretes Sicherheitsplus für Ihre Klientinnen und Klienten
  • Keine zusätzliche Verwaltungslast für Ihr Team
  • Eine transparente, schriftlich geregelte Kooperation
  • Einen festen Ansprechpartner bei Protectobu
Rechtssicher

Eine Kooperation, die hält.

Unsere Zusammenarbeit basiert auf einem klaren, schriftlichen Kooperationsmodell ohne erfolgsabhängige Zuweisungsentgelte. So bleibt die Zusammenarbeit sauber, nachvollziehbar und für beide Seiten verlässlich. Die Details besprechen wir gern persönlich.

Häufige Fragen

Das fragen Angehörige am häufigsten.

Grundsätzlich Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die in ihrer eigenen Wohnung leben. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist in § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt. Ob die Anti-Rutsch-Behandlung im konkreten Fall übernommen wird, prüfen wir kostenfrei.

Im Regelfall nichts. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 € je Maßnahme. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, sodass für Sie kein Eigenanteil anfällt.

Für den Zuschuss ja. Liegt noch kein Pflegegrad vor, sagen wir Ihnen, wie ein Antrag auf Einstufung gestellt wird. Sprechen Sie uns einfach an.

Nein. Die vorhandenen Fliesen bleiben erhalten. Es wird nichts herausgerissen, es entsteht kein Bauschutt. Die Oberfläche wird behandelt, nicht ersetzt.

Die eigentliche Behandlung ist in der Regel an einem Termin abgeschlossen. Das Bad kann kurz danach wieder genutzt werden.

Sehr wenig. Den vollständigen Antrag bei der Pflegekasse und den gesamten Schriftverkehr übernehmen wir. Sie unterschreiben lediglich die nötigen Vollmachten.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Kontakt

Lassen Sie Ihren Anspruch kostenfrei prüfen.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns zeitnah. Unverbindlich und ohne Kosten.

Protectobu · Boris SheliaOrtlerweg 45, 12207 Berlin

Mit dem Absenden öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit der vorbereiteten Nachricht. Alternativ erreichen Sie uns direkt per Telefon.